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Zwei Fachleute prüfen am Schreibtisch Unterlagen im Büro.

Die Provisionsregel einfach erklärt

Bei Immobiliengeschäften, sei es beim Kauf oder bei der Vermietung von Häusern und Wohnungen, spielt die Maklerprovision eine entscheidende Rolle. Doch wer zahlt sie eigentlich und wie funktioniert das Bestellerprinzip, das in Deutschland regelt, wer die Kosten trägt? Wir erklären Ihnen die Provisionsregelung einfach und verständlich.

Vermietung von Wohnimmobilien

Bei der Vermietung von Häusern und Wohnungen gilt das so genannte Bestellerprinzip. Dieses Prinzip sieht vor, dass derjenige die Maklerkosten trägt, der den Makler zuerst beauftragt. In der Praxis bedeutet dies meist, dass der Vermieter die Provision zahlt. Damit die Kosten für die Beauftragung eines Maklers nicht zu hoch werden, ist die Provision auf zwei Nettokaltmieten begrenzt.

Das Bestellerprinzip wurde eingeführt, um Mieter vor zusätzlichen finanziellen Belastungen bei der Wohnungssuche zu schützen. Dank dieser Regelung muss der Mieter nicht befürchten, bei der Suche nach einer neuen Wohnung eine hohe Maklerprovision aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

Kauf von Wohnimmobilien

Anders als bei der Miete gilt das Bestellerprinzip beim Kauf von Wohnimmobilien nicht. Hier hängt es vom Maklervertrag ab, wer die Kosten trägt. Häufig wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Nach dem am 23. Dezember 2020 in Kraft tretenden Gesetz zur Aufteilung der Maklerkosten muss der Käufer nur dann eine Provision zahlen, wenn der Verkäufer mindestens den gleichen Anteil übernimmt.

In der Praxis wendet sich in der Regel zunächst der Verkäufer an den Makler und beauftragt ihn. Der Makler schließt dann einen Vertrag mit den Kaufinteressenten, wobei er für beide Seiten gleichermaßen als Vermittler auftritt. Die Maklerprovision ist regional unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen 3 und 8 Prozent des Kaufpreises.

Besondere Fälle und Ausnahmen

Es gibt Ausnahmen, die von der Standardregelung abweichen. Beim Kauf oder Verkauf von Mehrfamilienhäusern, Baugrundstücken oder Gewerbeimmobilien können die Parteien frei vereinbaren, wer die Provision zahlt. Hier haben Käufer und Verkäufer mehr Verhandlungsspielraum für individuelle Vereinbarungen.

Beratung und Unterstützung für transparente Immobiliengeschäfte

Die Regelungen zur Maklerprovision mögen auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, sorgen aber für Transparenz und Fairness bei Immobiliengeschäften. Insbesondere die Einführung des Bestellerprinzips bei der Vermietung hat den Markt für Mieter deutlich fairer gemacht. Beim Kauf von Immobilien sorgt das Gesetz für eine gerechte Verteilung der Maklerkosten, so dass keine der beteiligten Parteien übermäßig belastet wird. Es ist wichtig, sich im Vorfeld einer Immobilientransaktion über diese Regelungen zu informieren, um unvorhergesehene Kosten zu vermeiden.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie die Provisionsregelungen in Ihrem speziellen Fall anzuwenden sind oder wenn Sie Unterstützung bei Ihrer nächsten Immobilientransaktion benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unser Team aus erfahrenen Immobilienberatern hilft Ihnen, die passende Entscheidung zu treffen und klärt alle offenen Fragen rund um die Maklerprovision und den Kauf- oder Mietprozess. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch und lassen Sie uns gemeinsam den optimalen Weg für Ihr Immobilienvorhaben finden. Wir freuen uns auf Sie!

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