

Erbschaftssteuer: Erste Orientierung zum Umgang mit Immobilien
Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt, übernimmt einen bedeutenden Vermögenswert. Schnell stellt sich die Frage: Muss ich für die geerbte Immobilie Erbschaftssteuer zahlen? Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem der Wert des gesamten Erbes, das Verwandtschaftsverhältnis und mögliche Steuerbefreiungen.
Gerade bei Immobilien in Wiesbaden und der Region lohnt es sich deshalb, sich frühzeitig einen Überblick über den Wert, die steuerlichen Rahmenbedingungen und die eigenen Möglichkeiten zu verschaffen.
Wann fällt bei einer Immobilie Erbschaftssteuer an?
Grundsätzlich kann auch eine geerbte Immobilie der Erbschaftsteuer unterliegen. Ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, hängt jedoch nicht allein vom Wert der Immobilie ab. Für Erben gelten persönliche Freibeträge, deren Höhe sich nach dem Verhältnis zum Erblasser richtet.
Zu den wichtigsten Freibeträgen zählen derzeit:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkel, deren Eltern noch leben: 200.000 Euro
- Personen der Steuerklasse II und die übrigen Personen der Steuerklasse III: 20.000 Euro
Für die weitere Berechnung der Erbschaftssteuer ist erst der steuerpflichtige Erwerb oberhalb der jeweils anwendbaren Freibeträge r
Wie wird eine geerbte Immobilie bewertet?
Für die Erbschaftssteuer wird der Grundbesitz gemäß den Vorgaben des Bewertungsgesetzes bewertet. Bei bebauten Grundstücken kommen je nach Immobilienart insbesondere das Vergleichswert-, das Ertragswert- oder das Sachwertverfahren infrage.
Weicht der steuerlich ermittelte Wert vom tatsächlichen Marktwert ab, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden. Dafür kann beispielsweise ein Sachverständigengutachten oder ein tatsächlich erzielter Kaufpreis herangezogen werden.
Gerade deshalb ist es sinnvoll, den realistischen Marktwert einer geerbten Immobilie frühzeitig zu kennen.
Kann das Familienheim in Wiesbaden steuerfrei geerbt werden?
Für selbst genutztes Wohneigentum gelten besondere Regelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das sogenannte Familienheim bei der Vererbung an den Ehe- oder Lebenspartner steuerfrei bleiben. Voraussetzung ist, dass der Erbe die Immobilie grundsätzlich selbst zu Wohnzwecken nutzt. Wird diese Selbstnutzung innerhalb von zehn Jahren aufgegeben und liegt kein gesetzlich anerkannter zwingender Grund vor, kann die Steuerbefreiung rückwirkend entfallen.
Auch Kinder können unter bestimmten Bedingungen von dieser Befreiung profitieren. In diesem Fall ist die Begünstigung auf eine Wohnfläche von maximal 200 Quadratmetern begrenzt.
Welche Fristen sollten Erben beachten?
Auch aus steuerlicher Sicht sollten Erben nicht zu lange warten. Ein der Erbschaftsteuer unterliegender Erwerb muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach dessen Kenntnis beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Es bestehen allerdings gesetzliche Ausnahmen von dieser Anzeigepflicht.
Ob anschließend eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben werden muss und welche Unterlagen dafür benötigt werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall sowie von den Vorgaben des Finanzamts ab.
Geerbte Immobilie behalten oder verkaufen?
Neben steuerlichen Fragen muss vor allem eine praktische Entscheidung getroffen werden: Was soll mit der Immobilie geschehen? Soll sie selbst bezogen, vermietet oder verkauft werden? Dabei spielen die persönliche Lebenssituation, die laufenden Kosten, der Zustand der Immobilie und gegebenenfalls eine Erbengemeinschaft eine wichtige Rolle.
Wer über einen Verkauf nachdenkt, sollte zunächst den aktuellen Marktwert ermitteln. Dieser schafft eine fundierte Grundlage für die weitere Entscheidung und kann auch dabei helfen, den Nachlass innerhalb einer Erbengemeinschaft besser einzuordnen.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Für die konkrete steuerliche Beurteilung Ihres Erbfalls sollten Sie einen Steuerberater oder eine entsprechend qualifizierte Fachperson hinzuziehen.




