
Immobilie geerbt in Wiesbaden & der Region
Sie haben eine Immobilie in Wiesbaden, Mainz oder dem Rheingau-Taunus-Kreis geerbt und überlegen, diese zu verkaufen? Ein Immobilienerbe wirft oft nicht nur emotionale, sondern auch organisatorische und finanzielle Fragen auf. Umso wichtiger ist es deshalb, zunächst einen klaren Überblick zu gewinnen.
Mit über 30 Jahren regionaler Markterfahrung begleiten wir von Lambert Immobilien Sie persönlich und zuverlässig – von der ersten Einschätzung bis zum erfolgreichen Verkauf.
Erbe annehmen oder ausschlagen?
Bevor Sie über die Zukunft der Immobilie entscheiden, sollten Sie zunächst klären, ob Sie das Erbe annehmen möchten. Denn ein Erbe umfasst nicht nur Vermögenswerte, sondern unter Umständen auch Verbindlichkeiten.
Wenn Sie das Erbe ausschlagen möchten, gilt dafür grundsätzlich eine Frist von sechs Wochen, nachdem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben. In bestimmten Fällen mit Auslandsbezug kann die Frist länger sein. Bei Unsicherheiten über den Nachlass empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung.
Erbschein und Grundbuch: Was ist erforderlich?
Ein Erbschein dient als Nachweis Ihrer Erbenstellung. Bei einer geerbten Immobilie kann er beispielsweise für die Berichtigung des Grundbuchs erforderlich sein. Wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, ist ein Erbschein jedoch nicht immer erforderlich.
Welche Unterlagen konkret benötigt werden, hängt von der jeweiligen Erbsituation ab.

Alleinerbe oder Erbengemeinschaft?
Als Alleinerbe können Sie grundsätzlich selbst entscheiden, ob Sie die Immobilie behalten, vermieten oder verkaufen möchten.
Sind mehrere Personen Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Die Immobilie gehört dann zum gemeinsamen Nachlass. Soll die Immobilie verkauft werden, müssen alle Miterben gemeinsam eine Entscheidung treffen. Gerade in dieser Situation kann eine neutrale, professionelle Wertermittlung eine wichtige Grundlage für weitere Gespräche schaffen.
Fällt Erbschaftsteuer an?
Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt, hängt unter anderem vom Wert der Immobilie, dem Verwandtschaftsgrad und den persönlichen Freibeträgen ab. Ehepartner, Kinder und andere Angehörige profitieren von unterschiedlich hohen Freibeträgen.
Da steuerliche Fragen stark vom Einzelfall abhängen, empfehlen wir Ihnen, sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Geerbte Immobilie verkaufen – mit einer realistischen Wertermittlung starten
Nicht jede geerbte Immobilie passt zur eigenen Lebensplanung. Vielleicht wohnen Sie selbst weit entfernt, möchten keine laufenden Kosten tragen oder den Nachlass innerhalb einer Erbengemeinschaft aufteilen. In diesen Fällen kann ein Verkauf die passende Lösung sein.
Zunächst ist es entscheidend, den realistischen Marktwert der Immobilie zu kennen. Wir von Lambert Immobilien sind seit Jahrzehnten auf dem Immobilienmarkt in Wiesbaden und der gesamten Region tätig. Wir bewerten Ihre Immobilie professionell, entwickeln eine passende Vermarktungsstrategie und begleiten Sie von A bis Z bis zum erfolgreichen Notartermin.
Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten den realistischen Verkaufspreis erfahren? Dann kontaktieren Sie das engagierte Team von Lambert Immobilien für ein unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam klären wir Ihre Möglichkeiten und die nächsten Schritte.
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Häufige Fragen zur geerbten Immobilie
Was muss ich zuerst tun, wenn ich eine Immobilie geerbt habe?
Mehr anzeigen zum Thema Was muss ich zuerst tun, wenn ich eine Immobilie geerbt habe?
Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über den gesamten Nachlass. Prüfen Sie dabei insbesondere, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vorhanden sind. Bei einer Immobilie sollten außerdem die Eigentumsverhältnisse, das Grundbuch, die laufenden Kosten und der aktuelle Zustand geklärt werden.
Wie lange habe ich Zeit, um ein Erbe auszuschlagen?
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Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen, nachdem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben. In bestimmten Fällen mit Auslandsbezug kann eine längere Frist gelten. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung.
Brauche ich für eine geerbte Immobilie immer einen Erbschein?
Mehr anzeigen zum Thema Brauche ich für eine geerbte Immobilie immer einen Erbschein?
Nein, ein Erbschein ist nicht immer notwendig. Liegen beispielsweise ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll vor, können diese Dokumente unter Umständen als Erbnachweis ausreichen.
Muss eine geerbte Immobilie im Grundbuch umgeschrieben werden?
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Ja, nach einem Erbfall muss das Grundbuch auf den oder die neuen Eigentümer berichtigt werden. Welche Nachweise das Grundbuchamt dafür benötigt, hängt von der jeweiligen Erbsituation ab.
Was passiert, wenn mehrere Personen eine Immobilie erben?
Mehr anzeigen zum Thema Was passiert, wenn mehrere Personen eine Immobilie erben?
Wenn es mehrere Erben gibt, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Die Immobilie gehört dann zum gemeinschaftlichen Nachlass. Wesentliche Entscheidungen, beispielsweise über einen Verkauf, müssen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden.
Kann ich eine geerbte Immobilie sofort verkaufen?
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Grundsätzlich kann eine geerbte Immobilie verkauft werden, sobald die Erbenstellung geklärt ist und alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Beteiligten dem Verkauf zustimmen.
Muss ich für eine geerbte Immobilie Erbschaftsteuer zahlen?
Mehr anzeigen zum Thema Muss ich für eine geerbte Immobilie Erbschaftsteuer zahlen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem der Wert des gesamten Erbes, das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und die jeweiligen persönlichen Freibeträge. Für bestimmte selbst genutzte Immobilien können auch besondere Regelungen gelten. Für eine individuelle Einschätzung empfehlen wir eine steuerliche Beratung.