

Wie ist die Erbreihenfolge bei Immobilien in Wiesbaden?
Wer in Wiesbaden eine Immobilie erbt, steht häufig vor vielen Fragen. Eine der ersten lautet: „Wer erbt die Immobilie eigentlich – und zu welchem Anteil?” Die gesetzliche Erbreihenfolge ist dabei nicht vom Standort der Immobilie abhängig. Für eine Immobilie in Wiesbaden gelten dieselben erbrechtlichen Regelungen wie im übrigen Deutschland.
Wann gilt die gesetzliche Erbfolge?
Hat der Verstorbene in einem Testament oder Erbvertrag Erben bestimmt, tritt diese Regelung an die Stelle der gesetzlichen Erbfolge. Gibt es keine entsprechende Verfügung, richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Auch bei einem Testament können bestimmten nahen Angehörigen unter Umständen Pflichtteilsansprüche zustehen.
Erben erster Ordnung: Kinder und Enkel
An erster Stelle stehen die Abkömmlinge des Verstorbenen, also insbesondere seine Kinder. Mehrere Kinder erben grundsätzlich zu gleichen Teilen.
Wenn ein Kind bereits verstorben ist, können dessen Kinder, also die Enkel des Erblassers, an seine Stelle treten. Solange ein Kind lebt, sind seine eigenen Kinder innerhalb dieses Familienzweigs von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.
Erben zweiter Ordnung: Eltern und Geschwister
Gibt es keine Erben erster Ordnung, kommen die Eltern des Verstorbenen und ihre Abkömmlinge zum Zuge. Leben beide Eltern noch, erben sie grundsätzlich zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil bereits verstorben, treten dessen Kinder und somit die Geschwister des Erblassers an seine Stelle.
Dabei ist das sogenannte Ordnungssystem wichtig: Solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist, kommen Angehörige einer nachfolgenden Ordnung grundsätzlich nicht zum Zuge.
Erben dritter und weiterer Ordnungen
Wenn weder Kinder noch Enkel oder Eltern bzw. deren Abkömmlinge vorhanden sind, folgen die Großeltern und deren Abkömmlinge als Erben dritter Ordnung. Danach können weitere Verwandte berücksichtigt werden. Zur vierten Ordnung gehören beispielsweise die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge.
Welche Rolle spielt der Ehepartner?
Der überlebende Ehepartner nimmt eine besondere Stellung ein und gehört nicht zu einer der genannten Ordnungen. Wie hoch sein gesetzlicher Erbteil ausfällt, hängt unter anderem davon ab, welche Verwandten ebenfalls erben und in welchem Güterstand das Ehepaar gelebt hat.
In der in Deutschland üblichen Zugewinngemeinschaft erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehepartners um ein Viertel. Neben Kindern kann der Ehepartner somit in der Regel die Hälfte des Nachlasses erhalten. Bei anderen Güterständen kann die Aufteilung anders aussehen.
Was bedeutet die Erbreihenfolge für eine Immobilie?
Wenn es nur einen Erben gibt, fällt die Immobilie zusammen mit dem übrigen Nachlass an diese Person. Erben hingegen mehrere Personen, so entsteht eine Erbengemeinschaft. Das Haus oder die Wohnung gehört dann zum gemeinschaftlichen Nachlass. Über einen solchen Nachlassgegenstand können die Erben grundsätzlich nur gemeinsam verfügen. Das ist insbesondere wichtig, wenn die Immobilie verkauft werden soll.
Insbesondere bei einer geerbten Immobilie in Wiesbaden, Mainz oder dem Rheingau-Taunus-Kreis ist es deshalb empfehlenswert, frühzeitig Klarheit über die Eigentumsverhältnisse und den aktuellen Marktwert zu schaffen.
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Hinweis: Bei individuellen Fragen zur Erbfolge, zu Pflichtteilen oder zur rechtlichen Aufteilung eines Nachlasses sollte zusätzlich eine anwaltliche oder notarielle Beratung erfolgen.




